Kanzleiprofil
Wir sind seit 1977 anwaltlich ausschließlich auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Familienrechts tätig und verfügen über spezielle juristische Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen.
Wir betreuen außergerichtlich und gerichtlich Privatpersonen aus dem europäischen und nordamerikanischen Rechtskreis bei der Lösung ihrer familienrechtlichen Probleme.
Kompetente Beratung und Vertretung sowie ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Mandanten stehen bei uns an erster Stelle.
Damit wir Sie bestmöglich beraten und vertreten können, bieten wir ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft und eine enge Zusammenarbeit des Kanzleiteams. Sie finden in uns stets einen Ansprechpartner und profitieren von der hohen Qualifikation des gesamten Teams.
Wolfgang Vomberg, der Inhaber der Kanzlei, engagiert sich seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit für die hochqualitative Mandantenbetreuung sowie die Ausbildung und Fortbildung von familienrechtlich tätigen Richtern und Rechtsanwälten.
Zur Person:
- 1966: Abitur am Liebig-Gymnasium in Frankfurt am Main
- 1969 -1973: Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang- von Goethe-Universität in Frankfurt am Main
- 1973: Erstes juristisches Staatsexamen
- 1976: Zweites juristisches Staatsexamen
- 1977-1988: Mitarbeiter u. Partner einer Frankfurter Anwaltssozietät
- 1988-bis heute Inhaber einer eigenen Kanzlei
- 1990-2016 Notar
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Deutscher Familiengerichtstag e.V. (DFGT)
- International Academy of Family Lawyers (IAFL); Fellow und Past Govenor
Qualifikationen:
- Dozent der DeutscheAnwaltAkademie (DAA) im Fachlehrgang Familienrecht
- Referent für die Rechtsanwalts- und Notarkammer Frankfurt am Main
- Referent für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Autor und Mitautor zahlreicher familienrechtlicher Bücher und Veröffentlichungen
- Fachanwalt für Familienrecht
- Dozent für die Deutsche Richterakademie und das Bundesjustizministerium auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts
- Beobachter bei der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht