Fachbereich Anwalt

Die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht muss sachlich kompetent und fundiert ausgeübt
werden. Vorrangiges Ziel hierbei ist es, die Konflikte der Beteiligten möglichst
außergerichtlich und ausgewogen unter Beachtung der jeweiligen Interessen,
der gesetzlichen Vorgaben sowie Grenzen zu lösen. Steht eine gerichtliche
Auseinandersetzung an, sind die Erfolgsaussichten und Vorstellungen des
Mandanten realistisch einzuschätzen und die Interessen des Mandanten
fachgerecht durchzusetzen.

Unser Spektrum im Familienrecht umfasst alle relevanten Bereiche und Randgebiete, inbesondere:

- Inhaltskontrolle von Eheverträgen
- Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Auseinandersetzungsverträge über Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Güterrecht
- Unterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Adoption
- Internationale Kindesentführung
- Teilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung
- Auseinandersetzung von Miteigentum an Immobilien
- Steuerfragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- Erbrechtsfragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
- Familiensachen mit Auslandsbezug
- Versorgungsausgleich
- Lebenspartnerschaftsrecht

In komplexen Mandaten arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Sach-
verständigen zusammen.